You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.

Loading...

  • Zum Qualzucht Paragraph (AT) einige Worte

    Dieser gilt nur für Züchter die ihre Cattery in Österreich gemeldet haben und wohnhaft sind.Für Züchter aus dem Eu Ausland/Drittstaaten gilt das in ihrem Heimatland. 

    Neumitglieder/Mitglieder die Rassen züchten deren Tiere, Abnormitäten aufweisen die Katzen untypisch und durch züchterisches zutun entstanden sind. /Haarlose und Schwanzlose/ lehnen wir ab. Auch Tiere die Atemprobleme haben durch Reduzierng des Nases Rückens extremer Stop.(zb.Perser u.Exotic). Perser des alten Typ mit normaler Nase sind erlaubt.

    Knickohrkatzen werden in einigen Eu- Vereinen nicht mehr gezüchtet. In Österreich vorläufig besser nicht Züchten das OCD  kann später zu Problemen führen. Das Problem des kann seinTierschutz Paragraphen in Österreich ,das es keine ausdrücklichen Verbote in dieser Sache gibt .Hir wird massiv vom Seiten des Tierschutzes auf Gerichtsurteile hingearbeitet .Finger weg vom Kauf oder Anschaffung sie sollen hier nicht zum Opfer werden.

     Es wird empfohlen ihre Tiere zu testen und besonders auf die Gebisse zu schauen da es sein kann das dieses dann auch bald unter Qualzucht fällt oder eine Straftat darstellt da es unnötiges leiden verursachten kann.Deswegen werden wir als Verein auch eine Zuchttauglichkeits --- Prüfung ausarbeitenvor einsatz in der Zucht.

     

  • Persöhnliches zum Tierschutzparagrafen.

     Es ist gut das es diese Einrichtung gibt.Dadurch wird vieles unterbunden was bei Tieren Leid verursacht.In vielen Bereichen Optimal . In einigen wenigen Bereichen unzureichend und Züchter müssen Angst haben Straftäter zu werden.Deswegen würden wir vorschlagen für alle Züchter bei ihren Tieren die in der Zucht eingesetzt werden (sollen) beim Veterinär eine Zuchttauglichkeitsprüfung machen müssen.Diese sollte im Gesetz verankert sein.Und wenn Tierärzte tierschutzmässig aufgeklärtund eingelesen sind. gibts halt dann keine Zuchtgenehmigung, der Züchter wäre schadfrei gehalten.So einfach wäre das.Heute ist es so, das alles eine "kann sein" (Qualzucht) oder ist.... und suchs dir selbst raus .Info seitens des Amtes wäre bei neuen Erkenntnissen angebracht (schreiben an Vereine oder Züchter).Und wenn der Amtstierarzt dann kommt viel Glück weil der kann das Tierschutzgesetz auch nur lesen wie man es gerade verstehen möchte .Bitte mal auch Züchter/ einladen bevor ein Gesetz erweitert wird.

  •  

     Weisszucht lt. Tierschutz verboten wobei wiederum diese Defination nicht klar ist nur weiss x weiss .oder auch weiss x Solid.Dies ist so schon immer in Vereinen üblich gewesen . Jetzt ist es im Tierschutz untergebracht. Vielzehigkeit ist auch im Tierschutzparagraphen untergebracht und somit verboten.

    Fazit. Besser mal beim Tierombusman nachfragen als lesen .Da Information diesbezüglich kaum oder gar nicht an gemeldete Züchter gelangt geschweige das Vereine informiert werden. Würden in Österreich kaum mehr als 7 sein im bereich Katzenzucht.         

     

     

     

  • Katzen erreichen mühelos, was uns Menschen versagt bleibt – durchs Leben zu gehen, ohne Lärm zu machen.* (Ernest Hemingway)
    Der obengenante Text spiegelt meine Meinung ist aber nicht stellvertretend für unsere Vereinsmitglieder
    Obmann Stoiser Walter